Die Entscheidung über Krefelds künftige Veranstaltungshalle betrifft weit mehr als die Wahl zwischen zwei Gebäuden. Sie bindet öffentliche Mittel und prägt das kulturelle Leben der Stadt. Umso wichtiger ist, dass Bürger nachvollziehen können, warum eine Lösung wirtschaftlicher sein soll als die andere.
Dafür reichen zwei große Summen nebeneinander nicht aus. Entscheidend ist, was jeweils enthalten ist, auf welchen Annahmen die Beträge beruhen und welche Belastungen später hinzukommen.
Was die Unterlagen tatsächlich nennen
Der ICG-Bericht vom 30. Juni 2019 verglich vier Varianten und bewertete die Lösung mit einem privaten Bauherrn am Beispiel des Kesselhauses am günstigsten. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung beruhte auf einem angenommenen Betriebsbeginn im Januar 2023. Sie betrachtete insbesondere die jährliche Gesamtbelastung des städtischen Haushalts. Das Ergebnis gehört zu diesen damaligen Modellannahmen. [1]
Die Vorlage 5163/23 aus dem Jahr 2023 nennt für den Ankauf und die Errichtung der Veranstaltungshalle voraussichtliche Gesamtkosten von 122,64 Millionen Euro netto – ausdrücklich ohne Parkpalette. Für deren Planung und Errichtung werden weitere sechs Millionen Euro netto genannt. Die Planungskosten bis zur Genehmigungsplanung von 6,5 Millionen Euro netto sind dagegen bereits im Hallenbudget enthalten. Wer sie nochmals hinzurechnet, zählt doppelt. [2]
Die Stadt veröffentlichte am 30. April 2025 einen gerundeten Gesamtrahmen von 122,6 Millionen Euro netto: 87,2 Millionen Euro Baukosten einschließlich Veranstaltungstechnik, 18 Millionen Euro für Grundstücks-, Planungs- und Entwicklungskosten sowie 17,4 Millionen Euro Risikovorsorge. Die 18 Millionen Euro sind somit eine Sammelposition und kein ausgewiesener Einzelpreis nur für das Grundstück. [3]
Die Begründung der Stadt gehört dazu
Am 9. Juli 2026 verteidigte die Stadt das Kesselhaus gegenüber Vorschlägen zum Erhalt des Seidenweberhauses. Sie verwies für eine Sanierung bei einem möglichen Baustart 2029 auf geschätzte 170,8 Millionen Euro netto, ohne Sanierung der Tiefgarage, und stellte dem den gedeckelten Kesselhaus-Rahmen gegenüber. Das ist die Darstellung der Stadt und muss bei einer kritischen Prüfung berücksichtigt werden. [4]
Die Frage bleibt, wie beide Varianten auf einer gemeinsamen Grundlage aussehen. Eine Kostenschätzung für einen bestimmten Baustart, ein Projektbudget und die jährliche Haushaltsbelastung beschreiben unterschiedliche Größen.
Welche Antworten für einen belastbaren Vergleich nötig sind
Vier Punkte sind für mich entscheidend:
- Welche Sanierungs- und Nutzungsstandards werden jeweils verglichen, und welches gemeinsame Preisniveau wird zugrunde gelegt?
- Wie werden Parken, Abriss, Platzgestaltung und ein möglicher Übergangsbetrieb den Varianten zugeordnet?
- Welche Finanzierungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten entstehen über denselben Betrachtungszeitraum?
- Welche Risiken und vertraglichen Bindungen trägt die Stadt, und wie wurden sie bewertet?
Mein Anspruch an diese Millionenentscheidung
Ich möchte die Wirtschaftlichkeit anhand nachvollziehbarer Unterlagen prüfen und an Verwaltung wie sämtliche Parteien denselben Maßstab anlegen. Ein älteres Gutachten ist dafür eine wichtige Quelle. Seine Übertragbarkeit auf die heute vorgesehenen Leistungen, Preise und Vertragsbedingungen muss jedoch erläutert werden.
Unser derzeitiger Auswertungsstand reicht noch nicht aus, um eine eigene abschließende Einsparsumme zu nennen. Fehlende Belege in unserer Recherche beweisen außerdem nicht, dass bei der Stadt keine entsprechende Berechnung existiert.
Gerade deshalb halte ich eine verständlich veröffentlichte Gegenüberstellung für notwendig: mit Kostenumfang, Annahmen, Folgelasten und Risiken. Dann können Bürger beurteilen, ob die getroffene Entscheidung überzeugt.
Das ist der erste Teil zu dem Thema Seidenweberhaus vs. Kesselhaus, es wird weiter verfolgt.
–– Quellen für den Beitrag ––
[1] ICG, Erweiterter Ergebnisbericht vom 30.06.2019, insbesondere Seiten 35–41
[2] Vorlage 5163/23 – Veranstaltungshalle, insbesondere Seiten 1–2
[3] Stadt Krefeld, Verträge zum Kesselhaus als neue Veranstaltungshalle unterzeichnet, 30.04.2025
[4] Stadt Krefeld, Stadt Krefeld weist Vorschläge zum Erhalt des Seidenweberhauses zurück, 09.07.2026
MITREDEN IN KREFELD
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