Über Baukosten lässt sich streiten. Für den städtischen Haushalt ist aber eine weitere Frage entscheidend: Welche Belastung entsteht jedes Jahr, wenn die neue Veranstaltungshalle in Betrieb ist?
Eine belastbare aktuelle Gesamtsumme lässt sich aus den für diesen Entwurf vollständig geprüften Unterlagen nicht ableiten. Das bedeutet nicht, dass es keine neueren Berechnungen gibt. Es bedeutet: Eine aktuelle Zahl muss mit Quelle, Preisstand und Rechenweg belegt werden, bevor wir sie als Jahreskosten veröffentlichen.
Was die 4,25 Millionen Euro tatsächlich bedeuten
Im erweiterten ICG-Ergebnisbericht von 2019 findet sich für die damalige Variante „Kesselhaus – Bau durch Privaten“ eine jährliche Belastung von 4.251.198 Euro. Die Rechnung bezieht sich auf ein angenommenes normales Betriebsjahr 2023, ohne Anlaufeffekte. Sie beschreibt keine nachgewiesenen heutigen Jahreskosten. [1, S. 35–41]
Die damalige Rechnung setzt sich so zusammen:
- Hallenbetrieb vor Steuern: 865.362 Euro
- Betriebliche Steuern, vorbehaltlich steuerlicher Prüfung: 29.280 Euro
- Abschreibung des städtischen Investitionsanteils: 351.859 Euro
- Bauunterhalt des städtischen Investitionsanteils: 199.387 Euro
- Zinskosten des städtischen Investitionsanteils: 459.816 Euro
- Zahlung der Betriebsgesellschaft an den privaten Partner, vorbehaltlich Verhandlung: 2.345.494 Euro
Zusammen: 4.251.198 Euro jährlich.
Dabei sind zwei Details wichtig. Die 865.362 Euro sind der errechnete Fehlbetrag des Hallenbetriebs nach Berücksichtigung der Einnahmen – nicht dessen gesamte Betriebsausgaben. [1, S. 39]
Außerdem beziehen sich die separat angesetzten städtischen Abschreibungen, der Bauunterhalt und die Zinsen in dieser privaten Variante auf die Sanierung der Tiefgarage und die Neugestaltung des Theaterplatzes. Die Zahlung an den privaten Partner enthält wiederum dessen kalkulierte Aufwendungen für Abschreibung, Bauunterhalt und Finanzierung. Diese Bestandteile dürfen nicht noch einmal zusätzlich angesetzt werden. [1, S. 37 und 41]
Eine alte Modellrechnung ist kein heutiger Vertrag
Seit dem Gutachten hat sich das Projekt weiterentwickelt. HEUKING berichtete im Juni 2025 über die am 29. April 2025 beurkundeten Verträge zum Grundstück einschließlich Kesselhaus. [2]
Deshalb lässt sich die damalige Modellrechnung nicht einfach fortschreiben. Auch die veranschlagten Investitionen von 122,64 Millionen Euro netto aus der Verwaltungsvorlage von 2023 sind keine jährlichen Betriebskosten. Die damals zusätzlich ausgewiesene Tiefgarage von sechs Millionen Euro netto gehört ebenfalls zum Vergleichsumfang, nicht automatisch in dieselbe Jahresrechnung. [3]
Was eine aktuelle Rechnung zeigen sollte
Für einen nachvollziehbaren Überblick brauchen wir vier getrennte Angaben:
- Betrieb: Welche laufenden Ausgaben sind zu erwarten? Welche Erlöse stehen ihnen gegenüber? Welcher Zuschuss bleibt voraussichtlich übrig?
- Finanzierung: Welche Zinsen und gegebenenfalls Tilgungen oder vertraglichen Zahlungen fallen tatsächlich an? Abschreibung ist eine andere Betrachtung als Tilgung; beides darf nicht ohne Erläuterung zu einer einzigen Kostensumme addiert werden.
- Gebäudeerhalt: Welche Mittel sind für Wartung, Instandhaltung und spätere Erneuerungen berücksichtigt? Was davon steckt bereits in anderen Zahlungen?
- Umfang und Zeitraum: Geht es nur um die Halle oder auch um Tiefgarage, Theaterplatz und die Übergangszeit des Seidenweberhauses? Welches Jahr und welcher Preisstand liegen zugrunde?
Zahlungen zwischen Stadt, Gebäudemanagement und einer städtischen Betriebsgesellschaft müssen dabei so dargestellt werden, dass dieselbe Belastung nicht doppelt gezählt wird. Sinnvoll wären außerdem ein vorsichtiges und ein günstigeres Betriebsszenario – mit offengelegten Annahmen zur Auslastung und zu den Einnahmen.
Unsere Frage an die Stadt
Wie hoch ist nach dem aktuellen Planungs- und Vertragsstand die jährliche Belastung für den städtischen Haushalt – und aus welchen Bestandteilen setzt sie sich zusammen?
Das ist eine Frage nach der Grundlage der Entscheidung. Wer das Projekt beurteilen möchte, braucht neben den Baukosten auch eine nachvollziehbare Rechnung für die Jahre danach.
–– Quellen für den Beitrag ––
MITREDEN IN KREFELD
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